Zum Inhalt springen
Header – AUTO LEADS

Impressum, Datenschutzerklärung und AGB fürs Autohaus: So setzt du sie richtig auf

Was in Impressum, Datenschutzerklärung und AGB eines Autohauses gehört und wie du die Texte zu deinem Vorteil nutzt.

Impressum, Datenschutzerklärung und AGB fürs Autohaus: So setzt du sie richtig auf
Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht, AGB sind dringend empfohlen. Gut gemacht schützen sie dich vor Abmahnungen, regeln Haftung und Abläufe klar und schaffen Vertrauen. Unten findest du, was jeweils hineingehört und wie du die Texte zu deinem Vorteil nutzt. Orientierung, keine Rechtsberatung: Lass die Texte anwaltlich erstellen oder prüfen, zum Beispiel über deinen Verband.

Impressum: die Pflichtangaben

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Typische Angaben:
  • Vollständiger Firmenname und Rechtsform
  • Anschrift (kein Postfach)
  • Vertretungsberechtigte Person
  • Telefon und E-Mail
  • Handelsregister mit Nummer, wenn eingetragen
  • Umsatzsteuer-ID, wenn vorhanden
Das Impressum muss mit einem Klick erreichbar sein, auch auf Social-Media-Profilen. Halte den Firmennamen in allen Verzeichnissen identisch, siehe Kostenlose Verzeichnisse.

Datenschutzerklärung: was hineingehört

  • Verantwortlicher und ggf. Datenschutzbeauftragter
  • Welche Daten zu welchem Zweck auf welcher Grundlage
  • Formulare, Cookies, Tracking, Social Media, Messenger
  • Eingesetzte Dienstleister
  • Speicherdauer und Rechte der Betroffenen
Sie muss zu deiner echten Website passen. Neue Tools bedeuten eine neue Prüfung, siehe DSGVO für Autohändler.

AGB im Autohaus: zum eigenen Vorteil nutzen

AGB regeln, was in jedem Vertrag gleich ist. Für Autohäuser typisch:
  • Gewährleistung beim Gebrauchtwagen im gesetzlichen Rahmen
  • Zahlungsbedingungen, auch im Hinblick auf die Bargeldgrenze ab Juli 2027
  • Abholung, Eigentumsvorbehalt
  • Probefahrtbedingungen
  • Bedingungen für den Ankauf von privat, siehe Ankaufvertrag
Wichtig: Manche Vereinbarungen, etwa eine verkürzte Gewährleistung gegenüber Verbrauchern, dürfen laut ADAC nicht in den AGB versteckt werden, sondern müssen gesondert vereinbart werden.

Vorlagen, Generatoren oder Anwalt?

  • Generatoren: für Impressum und Datenschutz ein Startpunkt, aber prüfen
  • Verbandsvorlagen: oft branchengenau, siehe Verbände
  • Anwalt: für AGB empfohlen

Checkliste

  • Impressum vollständig, überall verlinkt
  • Datenschutzerklärung passend zu allen Tools
  • AGB geprüft und im Vertrag einbezogen
  • Einmal im Jahr aktualisieren

Häufige Fragen

Gilt das auch für Gründer?

Ja, ab der ersten Website, siehe Autohandel gründen 2027.
© 2025 AUTO LEADS e.K. Alle Rechte vorbehalten.