Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Marketing- und Umsetzungsleistungen
AUTO LEADS e.K.
Inhaber: Robert Wiersbinski
Altmarkt 10, 01067 Dresden
E-Mail: info@auto-leads.de
Stand: 01.01.2026
§ 1 Gegenstand des Vertrages, Geltungsbereich und Leistungsarten
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen der AUTO LEADS e.K. (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“). Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienst-, Umsetzungs-, Beratungs- und Schulungsleistungen, insbesondere in den Bereichen strategische Unternehmensentwicklung, digitale Prozessoptimierung, Performance-Marketing, Lead-Generierung, Fahrzeugvertrieb/-einkauf sowie Personalakquise für Kfz-Handelsbetriebe (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“).
(2) Die Leistungserbringung erfolgt nach Wahl des Anbieters in Form von Vollumsetzung im Auftrag des Kunden, im Wege der gemeinsamen ergebnisoffenen Prozessbegleitung und strategischen Interaktion oder im Rahmen der Überlassung von Wissensressourcen, Schulungsformaten, digitalen Aufzeichnungen, Schablonen und Leitfäden zur eigenverantwortlichen Verwertung durch den Kunden. Der konkrete Gegenstand, der Umfang sowie der Modus der Leistungserbringung bestimmen sich primär nach der dem jeweiligen Einzelvertrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
(3) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, die Leistungen ausschließlich zu Zwecken seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen. Eine Inanspruchnahme durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen; der Anbieter behält sich die Anforderung geeigneter Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) vor.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis oder vorbehaltloser Leistungserbringung durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Bestimmtheit und Rangfolge der Vertragsdokumente
(1) Sämtliche Angebote, Darstellungen, Werbematerialien, Leistungsbeschreibungen sowie Äußerungen des Anbieters im Rahmen von Präsentationen, Beratungs- oder Akquisegesprächen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Unterzeichnung eines individuellen Vertragsexemplars, durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder über digitale Signaturdienste) oder durch die Annahme eines Angebots im Rahmen eines elektronischen Buchungsprozesses.
(3) Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt nachfolgende Rangfolge:
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot bzw. Hauptvertrag (Textform)
- Die dem Vertrag zugrunde liegende konkrete Leistungsbeschreibung
- Diese AGB
- Gesetzliche Regelungen des Handels- und Zivilrechts
§ 3 Rechtscharakter der Leistungen, Ausschluss von Erfolgszusagen, Drittplattformen
(1) Soweit nicht ausdrücklich und unter genauer Bestimmung eines messbaren und abnahmefähigen Arbeitsergebnisses schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, handelt es sich bei den vertraglich geschuldeten Leistungen des Anbieters um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein werkvertraglicher Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB wird ausdrücklich nicht geschuldet. Geschuldet ist die fachgerechte, an den anerkannten Grundsätzen der Branchenpraxis ausgerichtete Durchführung der vereinbarten Maßnahmen.
(2) Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr, Garantie oder Einstandspflicht für das Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher, quantitativer oder qualitativer Kennzahlen oder Zielen des Kunden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Garantien bezüglich einer bestimmten Anzahl an Anfragen (Leads), Verkaufs- oder Ankaufsabschlüssen, Bewerbungseingängen, Aufruf- und Klickzahlen, Konvertierungsraten (Conversion Rates), Kosten pro Kontaktdatenübermittlung (Cost per Lead), Klickpreisen (CPC), Anzeigenausgaben-Renditen (ROAS), Umsatz-, Gewinn- oder sonstiger betriebswirtschaftlicher Ertragskennziffern.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung Fallbeispiele, Hochrechnungen, Benchmarks, Prognosen, Erfahrungswerte oder Referenzwerte nennt, stellen diese lediglich unverbindliche Anschauungsbeispiele aus der Vergangenheit dar. Hieraus lässt sich keine Zusicherung von Eigenschaften oder Erfolgen für die Zukunft ableiten.
(4) Werbe- und Marketingmaßnahmen werden, soweit vereinbart, in den Werbekonten des Kunden geschaltet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionsweise, Sichtbarkeit, Richtlinien, Algorithmen, Auktions- und Bietmechanismen sowie die Preisbildung der jeweiligen Betreiberplattformen (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn) der alleinigen Einflusssphäre dieser Drittanbieter unterliegen. Änderungen von Richtlinien, plattformseitige Sperrungen von Werbekonten oder Business-Managern, Preisanstiege, Reichweitenbeschränkungen oder technische Ausfälle der Plattformen stellen keine Pflichtverletzungen des Anbieters dar und lassen dessen Vergütungsanspruch unberührt.
§ 4 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und Freigabeverfahren des Kunden
(1) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe sachverständiger Dritter (Subunternehmer, Freiberufler) zu bedienen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen aktiv, unaufgefordert, zeitnah und kostenfrei zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Anbieter insbesondere unverzüglich sämtliche für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zu Werbekonten, Content-Management-Systemen, CRM-Systemen, Domain- und Serverinfrastrukturen), Zugriffsrechte, Bild-, Video- und Textmaterialien sowie rechtlich notwendigen Angaben zur Verfügung.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung des Anbieters aufgrund von Versäumnissen, unvollständigen Zuarbeiten, verspäteten Freigaben oder sonstigen Obliegenheitsverletzungen des Kunden, verlängern sich etwaig vereinbarte Fristen und Termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon in voller Höhe bestehen; durch die Verzögerung entstehender Mehraufwand wird gemäß § 7 nachberechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter vorgelegte Entwürfe, Werbemittel, Texte, Webseiten, Kampagnensetups und sonstige Zwischenergebnisse unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen ab Zugang, zu prüfen und freizugeben oder etwaige Korrekturwünsche detailliert mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder Freigabe, gelten die vorgelegten Arbeitsergebnisse als vollumfänglich genehmigt und freigegeben.
(5) Die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und branchenspezifische Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Vorgaben und Werbeziele obliegt der alleinigen Prüfungs- und Verantwortlichkeit des Kunden. Der Anbieter nimmt keine rechtliche Prüfung der überlassenen Inhalte vor.
§ 5 Vergütung, Werbebudget und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die im Individualvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettobeträge in Euro zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht abweichend vereinbart, wie folgt fällig:
- bei einmaligen Projekten (z. B. Setup-Gebühren, Erstellung von Webseiten oder Werbemitteln) zu 50 % bei Vertragsschluss sowie zu 50 % bei Bereitstellung bzw. Fertigstellung des Arbeitsergebnisses;
- bei dauerhaften oder wiederkehrenden Leistungen (z. B. Betreuung, Kampagnenführung, Coaching-Formate) jeweils im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder quartalsweise) zum ersten Werktag des Abrechnungsintervalls.
(3) Die Budgets für das Schalten von Werbeanzeigen („Media-Spendings“ / „Adspend“) sind nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten und werden vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Plattformbetreiber abgerechnet bzw. diesem überlassen. Der Kunde hat für eine ausreichende Abdeckung der im Werbekonto hinterlegten Zahlungsmittel Sorge zu tragen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Verzug, Fälligkeitsfiktion, Leistungsverweigerung und Ausfallentschädigung
(1) Der Kunde gerät auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er den geschuldeten Betrag nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(2) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise länger als vierzehn (14) Kalendertage im Verzug, ist der Anbieter unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen (einschließlich der Schaltung von Kampagnen, der Bereitstellung von Zugängen, des Supports und der Freischaltung von Lehrmaterialien) einzustellen oder einzuschränken. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die Gesamtlaufzeit des Vertrages bleibt von dieser Leistungseinstellung unberührt.
(3) Für jeden Fall einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift, eines ungerechtfertigten Einspruchs gegen Abbuchungen (Chargeback) oder einer gescheiterten Lastschrifteinziehung berechnet der Anbieter eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR zuzüglich der dem Anbieter von den Kreditinstituten in Rechnung gestellten Gebühren. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Ist eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag, der das Äquivalent von zwei Monatsraten erreicht, ganz oder teilweise in Verzug, wird nach einmaliger fruchtloser Setzung einer Nachfrist von zehn (10) Kalendertagen die gesamte Vergütung für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages sofort in einer Summe zur Zahlung fällig (Terminsverlust).
(5) Sämtliche Kosten, die dem Anbieter durch die zweckentsprechende außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverfolgung verzugsbedingter Forderungen entstehen (inklusive Inkassogebühren und Anwaltskosten), fallen dem Kunden zur Last.
§ 7 Zusatzleistungen, Change-Requests und Stundensätze
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung abgedeckt sind (z. B. nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, Sonderintegrationen, Schulung weiterer Mitarbeiter oder Überarbeitung bereits freigegebener Inhalte), stellen vergütungspflichtige Zusatzleistungen dar.
(2) Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung von Zusatzleistungen nach Zeitaufwand auf Basis des Standard-Stundensatzes des Anbieters in Höhe von 140,00 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
(3) Der Kunde kann Zusatzleistungen formlos (z. B. via E-Mail, Messenger-Dienste oder mündlich im Rahmen von Projektbesprechungen) anfordern. Das Verlangen von Leistungen außerhalb des geschuldeten Leistungsumfangs gilt als Zustimmung zur Abrechnung nach dem Stundensatz gemäß Absatz 2.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Verträge über fortlaufende Beratungs-, Betreuungs- oder Umsetzungsleistungen werden, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich abweichend geregelt, für eine feste Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform (§ 126b BGB) gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Umfang von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät;
- der Kunde nachhaltig gegen wesentliche Mitwirkungspflichten gemäß § 4 verstößt und trotz Fristsetzung keine Abhilfe schafft;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt.
(4) Einmalige Leistungen (z. B. die isolierte Erstellung einer Website oder die Durchführung eines Einzelseminars) enden mit Erbringung der geschuldeten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(5) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, die auf einem vom Kunden zu vertretenden Grund beruht, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen. § 648 Satz 2 BGB bzw. § 615 BGB finden entsprechende Anwendung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte, Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Lerninhalte, Videokurse, Vorlagen, Skripte, Prozesse, Systemdarstellungen, Datenbanken, Texte, Grafiken und sonstigen Materialien (nachfolgend „geschützte Inhalte“) stehen im ausschließlichen geistigen Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde erhält an den geschützten Inhalten ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für die Dauer der Vertragslaufzeit und ausschließlich beschränkt auf den eigenen internen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe an Dritte, die Zugänglichmachung im Internet, die Vervielfältigung oder Veräußerung ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) An individuell für den Kunden erstellten und abnahmeberechtigten Arbeitsergebnissen (z. B. spezifisch gefertigte Werbematerialien, Webseiten) räumt der Anbieter dem Kunden erst mit vollständiger und uneingeschränkter Bezahlung sämtlicher für den jeweiligen Vertragsgegenstand geschuldeten Rechnungsbeträge ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.
(4) Die Herausgabe von Rohdateien, Quellcodes, Entwurfsdateien (z. B. PSD-, Figma-, AI- oder Rohvideodateien) ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
§ 10 Referenzwerbung und Nachweisrechte
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Namen, das Firmenlogo, Marken, Screenshots, Projektergebnisse, Vorher-Nachher-Vergleiche sowie anonymisierte Leistungskennzahlen (Key Performance Indicators) des Kunden im Rahmen der eigenen Marketing- und Vertriebsaktivitäten (z. B. auf eigenen Webseiten, in sozialen Medien, Verkaufspräsentationen oder Printmedien) als Referenz unentgeltlich zu nutzen.
(2) Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 1 nur aus wichtigem Grund für die Zukunft in Textform widersprechen, sofern er nachweist, dass überwiegende schutzwürdige Interessen oder Geschäftsgeheimnisse der Nutzung entgegenstehen.
§ 11 Gewährleistung, Haftung und Schadensersatzbeschränkungen
(1) Mängelansprüche sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit werkvertragliche Elemente vorliegen, hat der Kunde auftretende Mängel unverzüglich unter genauer Beschreibung in Textform anzuzeigen. Dem Anbieter steht das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten), ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden beschränkt.
(4) Im Rahmen von Absatz 3 ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach maximal beschränkt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter tatsächlich geleisteten Netto-Vergütung.
(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, verlorene Daten oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Formvorschriften
(1) Rechtserhebliche Erklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail). Die elektronische Übermittlung reicht aus.
(2) Der Nachweis des Zugangs von Erklärungen obliegt derjenigen Partei, die sich auf die Erklärung beruft.
§ 13 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden kaufmännischen, technischen, organisatorischen und sonstigen vertraulichen Informationen sowie Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
(2) Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. § 10 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
§ 14 Haftungsfreistellung durch den Kunden
(1) Macht ein Dritter (einschließlich Behörden oder Rechteinhaber) Ansprüche gegen den Anbieter geltend, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Werbeversprechen, Fahrzeugdaten, Bilder, Texte, Datensätze oder sonstige Vorgaben gegen Schutzrechte Dritter (insb. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Patentrechte) oder gegen gesetzliche Bestimmungen (insb. Wettbewerbsrecht, DSGVO, UWG, Preisangabenverordnung) verstoßen, stellt der Kunde den Anbieter von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.
(2) Die Freistellungspflicht umfasst auch die Übernahme aller dem Anbieter entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (inklusive Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) sowie etwaige auferlegte Geldbußen, Schadensersatzzahlungen oder Vergleichssummen.
§ 15 Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse
(1) Ereignisse höherer Gewalt, epidemische oder pandemische Lagen, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgungen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, befreien den Anbieter für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung.
(2) Dauert das Leistungshindernis länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 16 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie von dessen Mitarbeitern zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. im Rahmen der Erfassung und Weiterleitung von Kunden- oder Bewerberdaten über Funnel-Systeme), schließen die Parteien zeitgleich mit dem Vertrag eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 17 Vorbehalt von Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktverhältnisse oder bei einer Erweiterung des Leistungsangebots vor.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung dieser Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Dresden). Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.