Allgemeine Geschäftsbedingungen für entgeltliche Leistungen und laufende Vertragsverhältnisse
AUTO LEADS e.K.
Inhaber: Robert Wiersbinski
Altmarkt 10, 01067 Dresden
E-Mail: info@auto-leads.de
Stand: 19.04.2026 (Version 1.0)
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerbezug
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche entgeltlichen Leistungen, Tarife, Abonnements und sonstigen kostenpflichtigen Nutzungsmodelle, die von AUTO LEADS e.K. („AUTO LEADS“) im Zusammenhang mit der AUTO LEADS Plattform angeboten werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs bestätigt der Kunde, die kostenpflichtigen Leistungen ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu buchen und zu nutzen.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Buchung kostenpflichtiger Tarife ausgeschlossen.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Nutzungsbedingungen der AUTO LEADS Plattform sowie die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AUTO LEADS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungscharakter
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Zurverfügungstellung bestimmter, tarifabhängiger Zugangs-, Nutzungs- und Funktionsrechte innerhalb der AUTO LEADS Plattform.
(2) AUTO LEADS schuldet keinen werkvertraglichen Erfolg, sondern die Bereitstellung der jeweils tariflich vorgesehenen Plattformfunktionen, Zugangsrechte, Prozesse und Nutzungsmöglichkeiten.
(3) Soweit im Rahmen der Plattform Leads, Lead-Daten, Fahrzeuganfragen, Kontaktmöglichkeiten, Zuweisungen, Filterfunktionen, Priorisierungen oder vergleichbare Funktionen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der jeweils aktuellen Systemlogik, des gebuchten Tarifs und der operativen Plattformsteuerung durch AUTO LEADS.
(4) AUTO LEADS schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen bestimmten Ankauf, keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Marge, keine bestimmte Conversion, keine bestimmte Anzahl an Käufen, keine bestimmte Anzahl an Fahrzeugübernahmen und – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Individualvereinbarungen – auch keine bestimmte Anzahl von Leads oder Kontaktabschlüssen.
(5) Aussagen auf der Website, in Demos, Vertriebsgesprächen, Präsentationen, E-Mails, Videos oder sonstigen Materialien stellen im Zweifel lediglich eine Beschreibung des Produkts, typische Nutzungsszenarien oder unverbindliche Leistungsbeispiele dar, jedoch keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Erfolgsschuld.
§ 3 Einbeziehung der AGB, Vertragsschluss, Reihenfolge der Vertragsdokumente
(1) Die Darstellung der Tarife, Preise und Leistungen auf der Plattform, auf Landingpages, in Checkouts oder in sonstigen digitalen Angebotsoberflächen stellt noch kein bindendes Angebot von AUTO LEADS dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrags.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Rahmen des Buchungsvorgangs einen kostenpflichtigen Tarif auswählt, die dort vorgesehenen Pflichtfelder ausfüllt, diesen AGB zustimmt und den Buchungsvorgang verbindlich abschließt und AUTO LEADS die Buchung annimmt, insbesondere durch Freischaltung, Bestätigungsanzeige, Buchungsbestätigung, Zahlungsbestätigung oder tarifbezogene Aktivierung des Accounts.
(3) Soweit die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister – insbesondere Stripe – erfolgt, dient dieser der technischen Zahlungsabwicklung und dem Subscription-Management; Vertragspartner der kostenpflichtigen Leistung bleibt ungeachtet dessen ausschließlich AUTO LEADS.
(4) Der Kunde stimmt im Rahmen des Buchungsvorgangs diesen AGB ausdrücklich zu. Die Einbeziehung erfolgt gemäß § 305 Abs. 2 BGB in elektronischer Form.
(5) Für den Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, tarifbezogene Leistungsbeschreibung im Checkout, diese AGB, Nutzungsbedingungen.
§ 4 Registrierungsvoraussetzungen, accountbezogene Voraussetzungen, Prüfungsrechte
(1) Voraussetzung für die Buchung kostenpflichtiger Tarife ist grundsätzlich ein registriertes Benutzerkonto auf der Plattform.
(2) AUTO LEADS ist berechtigt, die kostenpflichtige Nutzung von der vorherigen oder nachträglichen Prüfung der Unternehmereigenschaft, der Identität, der Vertretungsberechtigung, der Unternehmensdaten, der Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, steuerlicher Daten oder sonstiger für die Geschäftsbeziehung relevanter Informationen abhängig zu machen.
(3) AUTO LEADS ist ferner berechtigt, Buchungen zu verweigern, Accounts nicht freizuschalten, Tarifaktivierungen zurückzustellen oder Leistungen einzuschränken, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, der Bonität, der Rechtmäßigkeit der Nutzung oder der Geeignetheit des Kunden für das Plattformmodell bestehen.
§ 5 Tarife, Leistungsumfang, Leistungsänderungen
(1) AUTO LEADS bietet unterschiedliche Tarife an, insbesondere flexible monatliche Tarife („Flex-Tarife“) und rabattierte Tarife mit längerer Bindungswirkung („Jahrestarife“ oder vergleichbare Modelle), deren genauer Leistungsumfang sich aus der bei Buchung jeweils aktuellen Tarifbeschreibung ergibt.
(2) Der Leistungsumfang kann sich insbesondere beziehen auf Zugriffsrechte, Lead-Zuweisung, priorisierte Ausspielung, Funktionen zur Lead-Bearbeitung, Nutzungsrechte innerhalb des Accounts, Supportumfang, Analysefunktionen, Teamfunktionen, Zusatzoptionen oder sonstige plattformbezogene Leistungsbestandteile.
(3) AUTO LEADS ist berechtigt, Funktionen, Inhalte, Prozesse, Benutzeroberflächen, Verteilmechanismen, Zuweisungslogiken, Priorisierungssysteme, Tarifbestandteile und interne Produktlogiken weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ergänzen, einzuschränken oder auszutauschen, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck des gebuchten Tarifs nicht unangemessen beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von AUTO LEADS zumutbar ist.
(4) Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten technischen Ausgestaltung, eines bestimmten User Interfaces, einer bestimmten Routing-Logik, eines bestimmten Matching-Systems, eines bestimmten Algorithmus oder einer bestimmten operativen Bearbeitungsform besteht nicht.
§ 6 Preise, Steuern, Fälligkeit, Zahlungsarten
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Regelungen im Checkout – jeweils im Voraus für die betreffende Abrechnungsperiode fällig. Ist eine Leistungszeit nicht gesondert bestimmt, ist die Zahlung sofort fällig; im Übrigen bestimmt sich die Fälligkeit nach der vertraglichen Vereinbarung und § 271 BGB.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmethoden und den jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister.
(4) AUTO LEADS ist berechtigt, Zahlungsbelege, Rechnungen, Abrechnungsübersichten, Tarifbestätigungen und sonstige abrechnungsrelevante Informationen elektronisch bereitzustellen, insbesondere per E-Mail, im Kundenkonto, über den Zahlungsdienstleister oder in sonstiger Textform.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gültig ist, eine ausreichende Deckung aufweist und nicht durch eigene Maßnahmen, Rücklastschriften, Chargebacks, Kartenwechsel, Ablauf, Sperrung oder sonstige Umstände die ordnungsgemäße Einziehung der Vergütung verhindert wird.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Regelungen zu Rückerstattungen, Gutschriften oder sonstigen Rückabwicklungen ergeben sich ergänzend aus den Rückerstattungsrichtlinien .
§ 7 Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Chargebacks, Leistungsverweigerungsrechte
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286, 288 BGB.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist AUTO LEADS berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(3) Im Falle fehlgeschlagener Abbuchungen, Rücklastschriften, ungerechtfertigter Zahlungsrückbuchungen, Chargebacks oder sonstiger vom Kunden veranlasster oder ihm zurechenbarer Störungen der Zahlungsabwicklung ist AUTO LEADS berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise einzuschränken, Leads nicht weiter zuzuweisen, Funktionen zu sperren, offene Forderungen sofort fällig zu stellen und bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen Beträge die weitere Leistungserbringung zurückzuhalten.
(4) Der Kunde bleibt auch während einer berechtigten Sperrung oder Einschränkung wegen Zahlungsverzugs zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung verpflichtet, soweit die Ursache der Einschränkung aus seiner Sphäre stammt.
(5) Entstehen AUTO LEADS infolge von Rücklastschriften, Chargebacks oder vergleichbaren Vorgängen zusätzliche Kosten, Gebühren oder Schäden, ist der Kunde verpflichtet, diese zu ersetzen, soweit er die Ursache zu vertreten hat.
§ 8 Laufzeit von Flex-Tarifen
(1) Flex-Tarife werden als abonnierte, sich automatisch verlängernde Nutzungsverhältnisse mit der im Checkout angegebenen Abrechnungsperiode geschlossen.
(2) Sofern im jeweiligen Tarif nichts Abweichendes geregelt ist, verlängert sich der Flex-Tarif automatisch jeweils um die zuletzt gewählte Abrechnungsperiode, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die ordentliche Kündigung eines Flex-Tarifs kann durch den Kunden selbständig im Self-Service-Bereich der Plattform vorgenommen werden; derzeit ist dieser unter https://app.auto-leads.de/dealer/subscription erreichbar.
(4) Eine gesonderte Kündigung per E-Mail, Telefon, Brief, Messenger oder sonstiger Erklärung gegenüber AUTO LEADS ist nicht erforderlich und – soweit eine Self-Service-Kündigung technisch vorgesehen ist – grundsätzlich nicht maßgeblich für die tarifwirksame Beendigung.
(5) Die Kündigung wird jeweils zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam, sofern im Buchungsprozess oder Tarif nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 9 Laufzeit von Jahrestarifen, ordentliche Kündigung, Bindungswirkung
(1) Jahrestarife oder vergleichbare rabattierte Tarife werden auf Grundlage einer vergünstigten Preisstruktur angeboten, die wirtschaftlich auf einer längeren vertraglichen Bindung beruht.
(2) Für Jahrestarife gilt – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte – eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, sofern im Checkout keine andere feste Laufzeit ausgewiesen ist.
(3) Die ordentliche Kündigung eines Jahrestarifs vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Jahrestarif, sofern im jeweiligen Tarifmodell vorgesehen, um die im Checkout ausgewiesene Folgeperiode, wenn er nicht rechtzeitig über den Self-Service-Bereich gekündigt wird.
(5) Soweit technisch innerhalb des Zahlungsdienstleisters oder der Plattform eine vorzeitige Vertragsbeendigung ausgelöst, zugelassen, verarbeitet oder faktisch ermöglicht wird, führt dies nicht automatisch dazu, dass der Kunde von den wirtschaftlichen Folgen seiner tariflichen Bindung befreit wird.
§ 10 Preisvorteil bei Jahrestarifen, Nachberechnung bei vorzeitigem Vertragsende
(1) Bucht der Kunde einen rabattierten Jahrestarif oder ein sonstiges vergünstigtes Laufzeitmodell, beruht der gewährte monatliche Preis auf einem gegenüber dem Flex-Tarif eingeräumten Preisnachlass.
(2) Endet ein solcher Tarif vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen in den Fällen, in denen AUTO LEADS die vorzeitige Vertragsbeendigung allein zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen, entfällt der gewährte Preisvorteil rückwirkend für den bisherigen Nutzungszeitraum.
(3) AUTO LEADS ist in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen dem tatsächlich berechneten rabattierten Tarifpreis und dem für denselben Zeitraum jeweils geltenden regulären Flex-Tarif nachzuberechnen.
(4) Der nachzuberechnende Differenzbetrag wird mit der Beendigung des Vertrags bzw. mit Zugang der Abrechnung sofort zur Zahlung fällig.
(5) Die Nachberechnung stellt keine Vertragsstrafe dar, sondern die Abrechnung des entfallenen Preisvorteils auf Basis des tatsächlich nicht erfüllten Bindungsmodells.
(6) Weitere Regelungen zu Rückerstattungen oder Gutschriften ergeben sich aus den Rückerstattungsrichtlinien .
§ 11 Zugangsrechte, accountbezogene Nutzung, Teamzugänge
(1) Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen setzt einen aktiven, freigeschalteten Plattformzugang voraus.
(2) Der Umfang der zulässigen Nutzer, Teammitglieder, Standorte oder Zugänge richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.
(3) Zugänge sind personenbezogen oder unternehmensbezogen nach Maßgabe der Tariflogik zu verwenden. Eine unbefugte Weitergabe, gemeinsame Nutzung außerhalb des eigenen Unternehmens oder missbräuchliche Mehrfachnutzung ist unzulässig.
(4) AUTO LEADS ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen zur Erkennung unzulässiger Nutzung zu ergreifen und missbräuchlich verwendete Zugänge vorläufig oder endgültig zu sperren.
§ 12 Lead-Zuweisung, Exklusivität, Bearbeitungsfristen, Re-Distribution
(1) Soweit im Rahmen des gebuchten Tarifs Leads oder Fahrzeuganfragen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Zuweisung grundsätzlich exklusiv an einen Händler innerhalb der Plattformlogik von AUTO LEADS.
(2) Die Exklusivität besteht nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur im Rahmen der jeweils von AUTO LEADS definierten Bearbeitungslogik.
(3) Bearbeitet der Kunde einen ihm zugewiesenen Lead nicht innerhalb von 72 Stunden oder markiert er den Lead als unpassend, ist AUTO LEADS berechtigt, den Lead erneut in die Verteilung zu geben und einem anderen Händler zuzuweisen, dessen Suchprofil oder Ankaufsprofil zu dem betreffenden Fahrzeug passt.
(4) Als Bearbeitung gelten nur solche Handlungen, die nach der jeweiligen Systemlogik als relevante Bearbeitung erfasst werden. AUTO LEADS ist berechtigt, die maßgeblichen Status, Bearbeitungsfelder, Fristen und Anforderungen im Rahmen des Produkts weiterzuentwickeln.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein Lead nach Ablauf der internen Bearbeitungsfrist weiterhin exklusiv vorgehalten wird.
§ 13 Keine Erfolgsgarantie, keine Beschaffenheitsgarantie, keine Mindestmengen
(1) AUTO LEADS übernimmt – vorbehaltlich ausdrücklich individualvertraglich übernommener Garantien – keinerlei Garantie für Anzahl, Qualität, Aktualität, Vollständigkeit, Erreichbarkeit, Abschlusswahrscheinlichkeit, Preisrealismus, regionale Passgenauigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von Leads.
(2) Insbesondere schuldet AUTO LEADS nicht, dass ein Lead telefonisch erreichbar ist, tatsächlich verkaufen will, ein bestimmtes Fahrzeug zu einem bestimmten Preis anbietet, seine Angaben vollständig oder zutreffend gemacht hat oder dass ein Ankauf zu für den Kunden wirtschaftlich zufriedenstellenden Konditionen zustande kommt.
(3) Aussagen zu möglichen Ergebnissen, typischen Erfahrungswerten, Fallbeispielen, Benchmarks, Best Cases oder Erfolgsstories sind unverbindlich und begründen keine individuelle Zusage gegenüber dem Kunden.
§ 14 Mitwirkungs- und Nutzungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sein Unternehmensprofil, seine Suchparameter, seine Ankaufsprofile, seine Kontaktdaten, seine Nutzerrechte und sonstige plattformrelevante Angaben zutreffend und aktuell zu halten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, zugewiesene Leads sachgerecht, rechtskonform und zeitnah zu bearbeiten.
(3) Der Kunde hat alle rechtlichen Anforderungen bei der Kontaktaufnahme mit Leads, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, bei werblichen Maßnahmen und bei seiner sonstigen Geschäftstätigkeit eigenverantwortlich einzuhalten.
(4) Unterbleiben erforderliche Mitwirkungen des Kunden oder nutzt der Kunde die Plattform nicht oder nicht sachgerecht, berührt dies den Vergütungsanspruch von AUTO LEADS grundsätzlich nicht.
§ 15 Verbotene Nutzung, Weitergabe von Leads, Datenmissbrauch
(1) Es ist dem Kunden untersagt, über die Plattform erhaltene Leads, Kontaktdaten, Fahrzeuganfragen, Systemdaten oder sonstige Informationen an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu tauschen oder in sonstiger Weise Dritten wirtschaftlich zugänglich zu machen.
(2) Ebenfalls unzulässig sind insbesondere Scraping, Data Mining, automatisierte Datenextraktion, missbräuchliche API-Nutzung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Aufbau konkurrierender Datenbestände, Reverse Engineering tarifbezogener Logiken sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen von AUTO LEADS zu beeinträchtigen.
(3) Bei Verstößen ist AUTO LEADS berechtigt, Zugänge sofort zu sperren, Leistungen einzustellen, Schadensersatz zu verlangen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 16 Verfügbarkeit, Wartung, technische Störungen, Leistungsunterbrechungen
(1) AUTO LEADS schuldet keine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform.
(2) AUTO LEADS ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Produktanpassungen und technische Eingriffe vorzunehmen, auch wenn hierdurch die Verfügbarkeit vorübergehend eingeschränkt wird.
(3) Soweit Störungen auf äußeren Einflüssen, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Internetstörungen, Infrastrukturausfällen, Cyberangriffen, Softwarefehlern oder sonstigen Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von AUTO LEADS liegen, begründet dies keine Haftung und grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.
§ 17 Preise, Tarifänderungen, Produktweiterentwicklung
(1) AUTO LEADS ist berechtigt, Preise, Tarifstrukturen, Leistungsumfänge und Produktpakete mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere gestiegene Kosten, Marktveränderungen, technische Weiterentwicklungen, Erweiterung oder Reduzierung von Leistungen, neue Produktlogiken oder strategische Neuausrichtungen.
(2) Preisänderungen für bestehende laufende Abonnements werden dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt.
(3) Soweit eine Preisänderung ein bereits laufendes Dauerschuldverhältnis betrifft und der Kunde hierdurch nicht nur unerheblich belastet wird, ist dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einzuräumen, sofern nicht lediglich Preisbestandteile weitergegeben werden, auf die AUTO LEADS keinen Einfluss hat oder sofern die Preisänderung im Einzelfall gesetzlich zulässig anders ausgestaltet ist.
§ 18 Gewährleistung, Mängelrechte, Ausschluss bestimmter Erwartungen
(1) Soweit Mängelrechte bei entgeltlichen digitalen Leistungen oder sonstigen Leistungen im konkreten Einzelfall eingreifen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Leistungen von AUTO LEADS gegenüber Unternehmern erbracht werden und kein Erfolg, sondern primär die Zurverfügungstellung eines digitalen Systems geschuldet ist.
(2) Kein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Plattform oder tarifbezogene Funktionen den bei Vertragsschluss bestehenden Leistungsbeschreibungen im Wesentlichen entsprechen, auch wenn einzelne Funktionen verändert, ersetzt oder in ihrer konkreten Ausprägung weiterentwickelt wurden.
(3) Ebenfalls keinen Mangel stellen ausbleibende wirtschaftliche Ergebnisse, unternehmerische Fehlentscheidungen des Kunden, fehlende Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden, unzureichende interne Vertriebsprozesse, Preisvorstellungen von Leads oder regionale Marktbedingungen dar.
§ 19 Haftung
(1) AUTO LEADS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AUTO LEADS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Insbesondere haftet AUTO LEADS nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Käufe, unternehmerische Folgeschäden, mittelbare Schäden, ausgebliebene Vertriebserfolge, ausgebliebene Margen, Fehlkalkulationen des Kunden oder die wirtschaftliche Nichtverwertbarkeit einzelner Leads, soweit kein Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung vorliegt.
(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen von AUTO LEADS.
§ 20 Freistellung
(1) Der Kunde stellt AUTO LEADS auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die Plattform, Leads, Daten oder Kontakte rechtswidrig nutzt, datenschutzrechtliche Pflichten verletzt, unzulässige Werbung betreibt, Daten unberechtigt weitergibt oder sonstige Rechtsverstöße begeht.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 21 Datenschutz, Datenverarbeitung, Verweis auf Datenschutzdokumente
(1) AUTO LEADS verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde bleibt für seine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Rahmen seiner Nutzung der Plattform, seiner Kontaktaufnahme mit Leads und seiner weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten selbst verantwortlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Soweit ein Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen erforderlich sein sollte, wird dies zwischen den Parteien gesondert geregelt.
§ 22 Änderungen dieser AGB
(1) AUTO LEADS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen, Produktlogiken, Zahlungsprozesse, Marktbedingungen oder des Geschäftsmodells.
(2) Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt, insbesondere per E-Mail, im Kundenkonto oder innerhalb der Plattform.
(3) Soweit die Änderung ein bestehendes Dauerschuldverhältnis betrifft, gilt sie als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung in Textform widerspricht und AUTO LEADS den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen hat.
§ 23 Abtretung, Übertragung, Vertragsübernahme
(1) Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von AUTO LEADS nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
(2) AUTO LEADS ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 24 Textform, elektronische Kommunikation
(1) Soweit in diesen AGB oder im Vertragsverhältnis Textform vorgesehen ist, genügt hierfür insbesondere E-Mail, Plattformnachricht, elektronische Bestätigung, digitale Bereitstellung im Nutzerkonto oder sonstige elektronische Kommunikation, soweit nicht gesetzlich zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vertragsrelevante Informationen in elektronischer Form zu erhalten.
§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dresden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht zur Verfügung steht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.