Das Wichtigste in Kürze Für einen sauberen Ankauf brauchst du fünf Dokumente, einen geprüften Kaufvertrag und eine klare Zahlungsregel. Unten findest du eine Checkliste für die Übergabe und die Punkte, die du mit deinem Anwalt klären solltest. Dieser Artikel ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Viele Ärgernisse im Ankauf entstehen nicht beim Preis, sondern danach: ein fehlender Zweitschlüssel, ein Halter, der gar nicht verkaufen darf, ein Mangel, der im Vertrag fehlt. Mit einer festen Checkliste passiert das nicht mehr.
Die Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis des Verkäufers zum Abgleich mit dem Halter
- Serviceheft, Rechnungen, letzter HU-Bericht
- Alle Schlüssel und Zubehör (z. B. Ladekabel, Radschloss)
Der Kaufvertrag
Pflichtangaben
- Daten von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeugdaten mit Fahrgestellnummer und Kilometerstand
- Bekannte Mängel und Vorschäden, so konkret wie möglich
- Kaufpreis, Zahlungsart, Zeitpunkt der Übergabe
Konkrete statt allgemeine Formulierungen
Statt „unfallfrei laut Verkäufer“ besser: „Nachlackierung hinten links bekannt, weitere Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt.“ Je konkreter, desto weniger Streit. Lass deine Vorlage einmal juristisch prüfen.
Zahlung
Die sofortige, sichere Zahlung ist für viele Verkäufer der Hauptgrund, an ein Autohaus zu verkaufen. Leg intern fest, wie bezahlt wird, und kommuniziere das früh:
„Das Geld überweisen wir, bevor Sie uns den Schlüssel geben. Sie sehen die Gutschrift, dann machen wir die Übergabe.“
Bei hohen Barbeträgen gelten gesetzliche Vorgaben, kläre sie mit deinem Steuerberater.
Checkliste für die Übergabe
- Halter und Ausweis abgeglichen
- Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit Papieren verglichen
- Kilometerstand im Vertrag notiert
- Mängel aus der Besichtigung im Vertrag
- Zahlung bestätigt
- Schlüssel und Dokumente vollständig
- Abmeldung übernommen und Vollmacht unterschrieben
Typische Fehler
- Ankauf vom Nicht-Halter ohne Vollmacht
- Vertragsvorlage aus dem Internet ohne Prüfung
- Mängel nur mündlich besprochen
FAQ
Was, wenn der Verkäufer nicht der Halter ist?
Dann brauchst du eine schriftliche Vollmacht des Halters und solltest besonders sorgfältig prüfen.